Häufig geht es auf privaten Partys ausgelassen her. Feiern, gute Laune und tanzen – im Überschwang der Gefühle kann schnell etwas unbeabsichtigt kaputtgehen. Doch was dann? Wer kommt für zerbrochene Vasen und Co. auf? Wer übernimmt die Behandlungskosten, wenn die Scherben einen Partygast verletzt haben? Mit der richtigen Versicherung bleibt die gute Laune auch nach dem Schadenfall erhalten, denn die Versicherungsgesellschaft reguliert anstandslos.
Veranstaltungshaftpflichtversicherung für Privatparty-Hosts
Unfälle oder andere Missgeschicke können auf jeder Privat- bzw. Hausparty passieren. Durch ein loses Kabel verletzt sich ein Gast oder verdorbene Speisen am Buffet sorgen für einen unruhigen Magen oder gar eine Lebensmittelvergiftung mit mehrtägigem Arbeitsausfall. Was viele Veranstalter private Partys nicht wissen: Theoretisch haften sie für solche Vorkommnisse persönlich.
Egal, ob die private Hochzeitsfeier, ein Geburtstag, die Verlobungsparty oder andere Events – auch, wenn die Party im Freundes- bzw. Bekanntenkreis stattfindet, kann es schnell teuer werden. Das muss nicht sein, denn viele Versicherungsunternehmen bieten mittlerweile eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, die Schadensersatzforderungen im Zuge einer privaten Party abdeckt.
Zu privaten Partys gehören beispielsweise Feierlichkeiten zu Geburtstagen, Jubiläen, Abschlüssen oder Hochzeiten. Findet die Veranstaltung zu Hause statt, kann es durch die Besucher zu Beschädigungen des Mobiliars kommen. Was mache ich im Schadenfall zu Hause? Zunächst gilt es, den möglichen Verursacher herauszufinden. Auf einer privaten Party mit mehreren Gästen ist das nicht immer leicht. Bleibt die Ermittlung ergebnislos, kann der Schaden über die eigene Hausratversicherung reguliert werden.
Auch bei einer privaten Feier unter Freunden oder mit der Familie kann etwas schiefgehen. Die private Haftpflichtversicherung hilft in vielen Fällen weiter.
Aber was passiert, wenn auf der privaten Party anderen Gästen ein Leid zugefügt wird? Ist der Gastgeber dafür verantwortlich, kann er durch die Geschädigten in Regress genommen werden. Wurde beispielsweise ein Kabel zur Stolperfalle und verletzt sich dadurch ein Gast, kann es schnell kostspielig werden (u. a. Behandlungskosten beim Arzt, Arbeitsausfall).
Private Partyveranstalter haften vollumfänglich mit ihrem Gesamtvermögen. Deshalb ist maximale Absicherung empfehlenswert. Auf der Checkliste der erfolgreichen Partyplanung sollte neben Deko, Verpflegung oder Location auch die Absicherung im Schadenfall stehen. Auch wenn es sich bei der Veranstaltung nicht um eineüppige Schlagerparty mit Hunderten Gästen, sondern nur um eine intime Veranstaltung mit Freunden und Familie handelt, kann immer etwas Unvorhergesehenes geschehen.
Diese Ereignisse können die schönste Privatparty zunichtemachen
Was soll auf meiner kleinen Feier schon passieren? Eine Versicherung brauche ich doch bei Freunden und Bekannten nicht. Ein weitverbreiteter Irrglaube, der aber in der Praxis nicht stimmt. Bei ausgelassener Stimmung genügen schon eine unbedachte Bewegung der Partygäste und ein falsch platzierter Gegenstand, um enorme Kosten durch die Behandlung von Schnittwunden, Prellungen und Co. zu verursachen.
Fällt beispielsweise die Lautsprecherbox auf einen Partygast und verletzt ihn, könnte dieser Schadensersatzansprüche gegen den Gastgeber stellen. Ist das Kabel der Musikanlage lose im Raum verlegt und nicht optimal gesichert, könnte es zur Stolperfalle werden und Gäste dadurch verletzen. Was passiert, wenn schon beim Aufbau etwas schiefgeht? Eine helfende Hand verletzt sich durch den schwer zu platzierenden Tisch – nicht nur schmerzhaft, sondern schlimmstenfalls auch teuer für den Gastgeber.
Die private Haftpflichtversicherung reicht nicht immer
Für die Party benötige ich doch keine Veranstalterhaftpflichtversicherung, denn ich habe eine private Haftpflicht! Das stimmt in den meisten Situationen nicht. Wer beispielsweise eine private Party in einer Location veranstaltet und als Mieter auftritt, muss für eventuell verursachte Schäden gegenüber dem Vermieter haften. In den meisten Fällenübernimmt die private Haftpflicht Beschädigungen der Einrichtung, aber nur, wenn kein Vorsatz nachweisbar ist.
Soll die private Party in der Event-Location etwas grösser ausfallen, ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung sinnvoll, da sie einen grösseren Deckungsrahmen bietet. Viele Locations setzen sogar eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung, denn ohne Nachweis gibt es keinen Mietvertrag.
Die Versicherung verweigert die Zahlung, wenn …
Eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung bedeutet meistens, dass die Sorgen vor einem finanziellen Ruin genommen sind. Im Schadenfall reguliert die Versicherung alle Angelegenheiten und übernimmt die Kosten für Personenschäden und Co. Doch was passiert, wenn die Versicherung sich plötzlich weigert, zu zahlen?
Versicherungsunternehmen schliessen Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit in vielen Verträgen aus. Werden die Schäden vorsätzlich herbeigeführt, erlischt der Haftungsschutz bei der privaten und der Veranstalterhaftpflicht. Versicherungsnehmer müssen die Kosten selbst tragen.
Grobe Fahrlässigkeit wird in der Veranstalterhaftpflicht ebenfalls nicht immer abgedeckt. Versicherungsunternehmen können die Zahlungen verweigern bzw. kürzen. Bei der privaten Haftpflichtversicherung ist die grobe Fahrlässigkeit in den meisten Fällen abgedeckt.
Damit private Partygastgeber Rechtssicherheit haben: Eine Veranstalterhaftpflicht ist vor allem bei grösseren privaten Partys in externen Locations sinnvoll.
Veranstalterhaftpflicht für meine Party: Was ist wirklich versichert?
Kann ich mich mit dem Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht wirklich beruhigt zurücklehnen und die Party ohne Angst vor Regressansprüchen geniessen? Geschützt sind private Veranstalter bei Kosten nach Unfällen, die beispielsweise auf Planungs- oder Organisationsfehler (ohne Absicht) zurückzuführen sind.
Zu den Versicherungsleistungen gehören beispielsweise Vermögensfolge-, Sach- und Personenschäden. Kommt es zu Schäden durch den Verlust von fremden Schlüsseln, sind diese bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung ebenfalls abgedeckt. Voraussetzung hierfür: Der private Gastgeber darf die Schlüssel nicht mutwillig verloren haben. Schmeisst er die Schlüssel beispielsweise in überschwänglicher Partylaune in den Fluss und treiben diese davon, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Gibt es auf der Party Speisen und Getränke, die bei Gästen durch verdorbene Lebensmittel zu Unwohlsein führen, übernimmt die Veranstalterhaftpflichtversicherung beispielsweise weitere Behandlungskosten. Stellt sich bei der Recherche der Versicherung allerdings heraus, dass der Gastgeber von den minderwertigen Speisen/Getränken wusste und sie dennoch anbot, kann auch hier die Haftung versagt bzw. reduziert werden.
Tipp: Eine Gästeliste mit Unterschrift führen hilft bei späteren Unstimmigkeiten
Geht es auf der privaten Party ausgelassen zu und etwas kaputt, lässt sich der Verursacher später nur schwer ausfindig machen. Um eine bessere Nachvollziehbarkeit im Schadenfall zu gewährleisten, am besten eine Gästeliste führen. Dies kann charmant vor dem Einlass zur Party geschehen. Einfach die Namen aller geplanten Gäste in einer Liste zusammenfassen und ausdrucken. Im Anschluss die Partygäste persönlich empfangen und sie hinter ihrem Namen unterschreiben lassen. Gibt es später Probleme mit Zeugen, lassen sich diese anhand der Auflistung besser finden und individuell kontaktieren.
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