Die EM 2024 verspricht, ein unvergesslicher Fußballsommer in der Schweiz zu werden, in dem Leidenschaft und Spannung aufeinandertreffen. Während die besten Mannschaften Europas um den begehrten Titel kämpfen, vereint dieses Turnier Fans aus aller Welt in einer Feier des Sports und der Gemeinschaft. Freuen Sie sich auf packende Spiele, emotionale Momente und die einmalige Atmosphäre, die nur ein solches Großereignis bieten kann.
Für diejenigen, die das Gemeinschaftsgefühl in vollen Zügen erleben möchten, haben wir gute Nachrichten: Auf unserer Seite zu Public Viewings, Fan Feste und Fanmeilen in der Schweiz findst Du alle Locations, die solche Ereignisse anbieten. Tauche ein in das Fest der Fußballkultur, umgeben von Gleichgesinnten, und mach die EM 2024 zu einem Erlebnis, das in Erinnerung bleibt.
Lizenz für Public Viewing zur EM 2024: Alles, was Sie wissen müssen
Public Viewing in der Schweiz für die Fußball Europameisterschaft 2024 veranstalten? Was du darfst, welche Lizenz du benötigst! Alles Wissenswerte dazu hier.
Der ultimative Leitfaden für Public Viewing Lizenzen in der Schweiz zur EM 2024
SUISA-Lizenz für Public Viewing: Alles, was Sie wissen müssen
Für die Durchführung eines Public Viewings in der Schweiz, bei dem Musik- oder Videomaterial öffentlich vorgeführt wird, ist eine entsprechende Lizenzierung durch die SUISA notwendig. Diese Institution vertritt die Interessen von Musikschaffenden und sorgt für die korrekte Lizenzierung derartiger Veranstaltungen. Die Lizenzgebühren, die an die SUISA zu entrichten sind, variieren je nach einer Reihe von Parametern, wie zum Beispiel der Größe der verwendeten Bildwiedergabegeräte und der erwarteten Zuschauerzahl. Ein signifikanter Faktor, der die Höhe der Gebühr beeinflusst, ist die Diagonale des Bildschirms – mit zunehmender Größe steigt auch die Gebühr. Organisatoren sollten daher die technische Ausstattung ihrer Veranstaltung sorgfältig planen, um die finanziellen Aufwendungen kontrollieren zu können.
Die rechtliche Grundlage für die Lizenzierung ergibt sich aus dem Urheberrechtsgesetz (URG), insbesondere aus Art. 37, der Rundfunkunternehmen ein sogenanntes Leistungsschutzrecht an der Übertragung zuweist. Dieses Recht umfasst die exklusive Befugnis, Übertragungen öffentlich zugänglich zu machen. Die öffentliche Vorführung von Live-Übertragungen, etwa bei Fußball-Weltmeisterschaften, auf Großbildschirmen stellt einen Eingriff in diese Rechte dar. Aufgrund der Regelungen in Art. 38 in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 URG fällt die kollektive Wahrnehmung solcher Rechte in den Zuständigkeitsbereich der SUISA.
Um eine Lizenz von der SUISA für das Public Viewing zu erhalten, müssen Veranstaltungen bestimmte Kriterien erfüllen: Die Übertragung muss live und außerhalb eines privat definierten Rahmens stattfinden, beispielsweise in öffentlichen Einrichtungen wie Bars, Restaurants oder Clubhäusern, und die Bildschirmdiagonale muss mindestens drei Meter betragen.
Die Berechnung der Lizenzgebühr folgt dem Gemeinsamen Tarif 3c (GT 3c) für die Jahre 2019-2024 und berücksichtigt Faktoren wie die Bildschirmdiagonale, die Anzahl der Veranstaltungstage und ob der Zugang zur Veranstaltung kostenfrei ist oder eine Eintrittsgebühr bzw. eine vergleichbare finanzielle Gegenleistung verlangt wird.
Sollte das Public Viewing auf mehreren Bildschirmen oder Projektionsflächen gleichzeitig stattfinden, so ist lediglich die Gebühr für den größten Bildschirm bzw. die größte Fläche zu entrichten.
Diese Regelungen verdeutlichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Organisation eines Public Viewings in der Schweiz.
UEFA-Lizenzierung erklärt: Keine FIFA-Lizenz für EM 2024 nötig
Für das Public Viewing von Spielen der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist im Allgemeinen keine direkte Lizenz von der FIFA erforderlich, da die UEFA die Rechte an diesen Spielen hält. Veranstalter müssen sich jedoch an die UEFA wenden, um die notwendigen Übertragungsrechte zu erwerben. Diese Regelung vereinfacht den Prozess für Gastgeber, die Spiele der EM 2024 zeigen möchten, da sie nur mit einer Organisation in Verbindung stehen müssen. Es ist jedoch wichtig, frühzeitig Kontakt mit der UEFA aufzunehmen, um alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig vor dem Event zu erhalten.
Doch Vorsicht! Wird der Übertragungsfeed direkt von der FIFA bezogen und nicht über ein Rundfunkunternehmen muss eine Lizenz der FIFA vorliegen. Nach dem aktuellen Lizenzierungsmodell der FIFA erfolgt die Ausstrahlung von Fußballspielen in der Schweiz jedoch durch das öffentlich-rechtliche Schweizer Rundfunkunternehmen SRG, was bedeutet, dass die FIFA keinen direkten Feed an die Organisatoren von Public Viewings bereitstellen wird. Daher ist unter diesen Umständen keine direkte Lizenzierung durch die FIFA notwendig, sofern der Content linear über die SRG empfangen wird.
Kosten und Anmeldung: Der Weg zur UEFA-Lizenz für Ihr Public Viewing
Die Anmeldung eines Public Viewings bei der UEFA ist ein wichtiger Schritt, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Kosten für eine UEFA-Lizenz können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Veranstaltungsgröße und des Veranstaltungsortes. Für kommerzielle Veranstaltungen fallen in der Regel höhere Gebühren an als für nicht-kommerzielle. In einigen Fällen kann eine gebührenfreie Genehmigung für gemeinnützige oder kleinere Veranstaltungen möglich sein. Veranstalter sollten sich frühzeitig informieren und die Anmeldung rechtzeitig vornehmen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Public Viewing ohne Lizenz: Was ist erlaubt und was nicht?
Nicht jedes Public Viewing erfordert eine Lizenz. In speziellen Fällen, wie beispielsweise bei Veranstaltungen ohne kommerziellen Hintergrund oder bei sehr kleinen Events, kann eine Übertragung auch ohne die Erwerbung spezifischer Lizenzen möglich sein. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Ausnahmeregelungen zu kennen, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Informationen hierzu bieten die offiziellen Stellen wie die SUISA oder die UEFA.
Ja, für Public Viewing-Veranstaltungen in der Schweiz ist grundsätzlich eine Lizenz erforderlich. Dies gilt sowohl für kommerzielle als auch für nicht-kommerzielle Veranstaltungen. Für nicht-kommerzielle Veranstaltungen ist die Lizenz kostenlos, während für kommerzielle Veranstaltungen eine Gebühr anfällt.
Nicht-kommerzielle Veranstaltungen haben keinen kommerziellen Charakter, während kommerzielle Veranstaltungen durch das Erheben von Eintrittsgeldern oder Sponsoring kommerzielle Elemente aufweisen. Kommerzielle Veranstaltungen erfordern eine Lizenzgebühr.
Ja, kleine Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen und ohne kommerzielle Aktivierung, wie das Erheben von Eintrittsgeldern oder Sponsoring, sind von der Lizenzpflicht ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn die Veranstaltung die UEFA-Bedingungen erfüllt und alle lokalen Genehmigungen eingeholt wurden.
In der Schweiz ist neben der UEFA-Lizenz auch eine SUISA-Lizenz erforderlich, wenn die Bilddiagonale des Bildschirms mindestens drei Meter misst und die Veranstaltung außerhalb eines privaten Kreises stattfindet. Die Lizenzgebühr ist gestaffelt und hängt von der Bilddiagonale, der Anzahl der Tage, an denen das Public Viewing stattfindet, und davon ab, ob Eintritt erhoben wird.
Die Durchführung einer Public Viewing-Veranstaltung ohne die erforderlichen Lizenzen kann rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich möglicher Strafen und der Pflicht zur Nachzahlung von Lizenzgebühren. Zudem kann dies die Rechte der Urheber, Sendeunternehmen und anderer Rechteinhaber verletzen.
Euro 2024 Das FAQ zur Lizenz
Ja, für Public Viewing-Veranstaltungen in der Schweiz ist grundsätzlich eine Lizenz erforderlich. Dies gilt sowohl für kommerzielle als auch für nicht-kommerzielle Veranstaltungen. Für nicht-kommerzielle Veranstaltungen ist die Lizenz kostenlos, während für kommerzielle Veranstaltungen eine Gebühr anfällt.
Was unterscheidet eine kommerzielle von einer nicht-kommerziellen Public Viewing-Veranstaltung? //
Nicht-kommerzielle Veranstaltungen haben keinen kommerziellen Charakter, während kommerzielle Veranstaltungen durch das Erheben von Eintrittsgeldern oder Sponsoring kommerzielle Elemente aufweisen. Kommerzielle Veranstaltungen erfordern eine Lizenzgebühr.
Gibt es Ausnahmen von der Lizenzpflicht für kleine Veranstaltungen? //
Ja, kleine Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen und ohne kommerzielle Aktivierung, wie das Erheben von Eintrittsgeldern oder Sponsoring, sind von der Lizenzpflicht ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn die Veranstaltung die UEFA-Bedingungen erfüllt und alle lokalen Genehmigungen eingeholt wurden.
Welche Lizenz ist spezifisch für die Schweiz erforderlich? //
In der Schweiz ist neben der UEFA-Lizenz auch eine SUISA-Lizenz erforderlich, wenn die Bilddiagonale des Bildschirms mindestens drei Meter misst und die Veranstaltung außerhalb eines privaten Kreises stattfindet. Die Lizenzgebühr ist gestaffelt und hängt von der Bilddiagonale, der Anzahl der Tage, an denen das Public Viewing stattfindet, und davon ab, ob Eintritt erhoben wird.
Was passiert, wenn ich eine Veranstaltung ohne die erforderliche Lizenz durchführe? //
Die Durchführung einer Public Viewing-Veranstaltung ohne die erforderlichen Lizenzen kann rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich möglicher Strafen und der Pflicht zur Nachzahlung von Lizenzgebühren. Zudem kann dies die Rechte der Urheber, Sendeunternehmen und anderer Rechteinhaber verletzen.
Für detaillierte Informationen, insbesondere zu den spezifischen Bedingungen und Gebühren, ist es ratsam, die offiziellen Quellen und Richtlinien der UEFA sowie der SUISA zu konsultieren.
Maximieren Sie das Erlebnis: Sponsoren und Ausstattung für Ihr Public Viewing
Ein erfolgreiches Public Viewing hängt nicht nur von den Lizenzen ab, sondern auch von der Atmosphäre und dem Gesamterlebnis. Sponsoren können dabei eine wichtige Rolle spielen, indem sie finanzielle Unterstützung oder technische Ausstattung bereitstellen. Eine effektive Integration von Sponsoren, ohne dass die Werbung das Ereignis dominiert, ist entscheidend.
Zusätzlich ist eine gute technische Ausstattung, einschließlich hochwertiger Bild- und Tonübertragung, unerlässlich, um den Zuschauern ein unvergessliches Erlebnis zu bieten.
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Gastrobetriebe und EM 2024: Ihr Fahrplan zum Erfolg
Gastrobetriebe, die Public Viewings zur EM 2024 anbieten möchten, sollten sich frühzeitig mit der Planung beschäftigen. Neben den erforderlichen Lizenzen ist es wichtig, den Betrieb richtig auszustatten und für ausreichend Personal zu sorgen, um den Ansturm während der Spiele bewältigen zu können. Das EventButler Team hat euch folgende Anbieter für Eventpersonal herrausgesucht.
Vorschriften zur Sicherheit und zum Lärmschutz müssen ebenso beachtet werden wie die optimale Anordnung von Bildschirmen und Sitzgelegenheiten, um allen Gästen eine gute Sicht zu ermöglichen. Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg und kann Gastrobetrieben helfen, das Maximum aus dem Event herauszuholen.