Lockerungen für Veranstaltungen ab Juni 2021 in der Schweiz
Die Schweizer Veranstaltungsbranche wurde letztes Jahr und im 2021 stark gefordert und viele Event Locations, Event Dienstleister sowie Künstler in deren Existenz bedroht. Entsprechend grosses Aufatmen, als der Bund per 31.5.2021 die so wichtigen ersten Lockerungen für die Veranstaltungsbranche kommuniziert hat. Wir hoffen sehr auf die weitere Eindämmung des Coronavirus, um die geplanten weiteren Öffnungsschritte (Normalisierungsphase) so bald als möglich zu ermöglichen. Dazu ist starke Solidarität und verantwortungsvolles Handeln aller Beteiligten gefragt.
Update der Redaktion: Am Dienstag, 22. Juni 2021 hat der Bundesrat weitere Lockerungen mit Gültigkeit per Samstag, 26. Juni 2021 beschlossen. Wir haben den Beitrag entsprechend gem. den neuesten Verordnungen aktualisiert
Wir versuchen mit diesem Beitrag die aktuellen Massnahmen, Regeln und Verbote für die verschiedenen Veranstaltungsformen zusammen zu fassen und für Euch vereinfacht darzustellen, jeweils mit aktuellem Datum und Quellenangaben. Da diese Massnahmen jederzeit entsprechend der aktuellen Lage angepasst werden können, empfehlen wir vor der Buchung von Events jeweils die aktuellen Information vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) abzurufen. Diese sind hier ersichtlich und werden laufend aktualisiert.
Die aktuelle Situation auf einen Blick in (per 26.6.2021)
- Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen – Covid-Zertifikat notwendig.
- Grossveranstaltungen sind – mit Zertifikat – erlaubt. Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen entfallen dann komplett.
- Ohne Zertifikat sind bei sitzendem Publikum drinnen wie draussen maximal 1000 Personen erlaubt. Wenn das Publikum steht oder sich frei bewegt, sind drinnen 250, draussen 500 Personen erlaubt.
- Wenn kein Zertifikat verlangt wird, gilt drinnen Maskenpflicht.
- Ab 1000 Besuchern benötigen Grossveranstaltungen nach wie vor eine Bewilligung des Kantons.
Regelungen für private Veranstaltungen
- In Innenräumen dürfen sich maximal 30, draussen maximal 50 Personen treffen.
- Bei kulturellen oder sportlichen Aktivitäten gibt es keine Masken- oder Abstandspflichten mehr.
- Drinnen müssen bei solchen Aktivitäten die Kontaktdaten erhoben werden.
Private Treffen und Feste
Bei Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis (z.B. Geburtstagsfeier, Treffen und Feste) ist die erlaubte Anzahl Personen eingeschränkt. Bei dieser Anzahl werden Kinder mitgezählt.
Regel drinnen: Erlaubt sind maximal 30 Personen.
Regel draussen: Erlaubt sind maximal 50 Personen.
Hochzeiten
Findet das Hochzeitsfest zuhause statt, gelten die Vorgaben für private Veranstaltungen (max. 30 Personen innen / max. 50 Personen draussen).
Findet das Hochzeitsfest in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung statt (z.B. gemieteter Saal eines Restaurants), dürfen maximal 250 Gäste dabei sein, im Freien 500 (ohne Sitzpflicht). Es ist nicht zulässig, im Rahmen eines Hochzeitsfests eine Tanzveranstaltung durchzuführen. In Innenbereichen besteht nach wie vor eine Maskenpflicht.
Werden nur Gäste eingelassen, die ein Covid-19-Zertifikat haben, ist die Teilnehmerzahl nicht beschränkt, und es darf getanzt werden.
Für die Trauung in der Kirche bzw. eine religiöse Hochzeitszeremonie gelten die Vorgaben für religiöse Veranstaltungen. Für die Eheschliessung im Zivilstandesamt gelten die Vorgaben des Eidgenössischen Amts für Zivilstandswesen.
Veranstaltungen
Für Veranstaltungen mit Publikum gilt:
Keine Einschränkungen für Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat: Für Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat gibt es keine Beschränkungen – es können also auch wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Zuschauern stattfinden. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen brauchen eine kantonale Bewilligung und stehen nur Personen mit Covid-Zertifikat offen.
Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat: Hier gelten eine Reihe von Einschränkungen: maximal 1000 Besucher bei Sitzplätzen, bei Stehplätzen höchstens 500 draussen und 250 drinnen. Die Kapazität kann zudem maximal zu zwei Dritteln genutzt werden. Drinnen gilt Maskenpflicht und Konsumation nur im Restaurantbereich. Keine Tanz- und Konzertveranstaltungen.
Für alle Veranstaltungen muss ein Schutzkonzept umgesetzt werden. Genaue Informationen dazu auf der Seite Schutzkonzepte.
Restaurants und Bars sind offen
Die Sitzplatz-Beschränkung pro Tisch entfällt. In Innenbereichen bleibt die Sitzpflicht bei Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten und ein Kontakt pro Gruppe erhoben werden. Wer nicht sitzt, muss eine Maske tragen. In Aussenbereichen entfällt die Sitzpflicht und das Erheben der Kontaktdaten.
Clubs und Tanzlokale wieder offen
Clubs und Tanzlokale öffnen für Personen mit Covid-Zertifikat: Musikclubs und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, der Zugang ist aber auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt. Es gibt keine weiteren Einschränkungen wie Maskenpflicht, auch Kontaktdaten müssen nicht erhoben werden.
Quelle: BAG, Massnahmen gültig per 26.6.2021. Änderungen jederzeit möglich. In einigen Kantonen gelten strengere Regeln (mehr dazu).
Schutzschirm für Corona-bedingte Absagen und Verschiebungen
Das Parlament hat die schwierige Lage der Veranstaltungsbranche zu Teilen erkannt: Mit dem neu im Covid-19-Gesetz verankerten Artikel 11a kann sich der Bund an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung beteiligen. Voraussetzung dafür ist allerdings unter anderem, dass eine kantonale Bewilligung vorliegt und der Anlass im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt oder verschoben wurde. EXPO EVENT und zahlreiche weitere Veranstaltungs- und Branchenverbände zeigen sich erfreut – auch wenn die Forderungen nicht in vollem Ausmass Gehör fanden. Mehr dazu.
Quelle: EXPO Event, Swiss LiveCom Association (Juni 2021)
Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert und mit neuen Informationen ergänzt. Letztes Aktualisierung: 24. Juni 2021